Zur Vermeidung von Strafverfolgung erklären, was das Finanzamt schon weiß?
Muss ich Einkünfte erklären, die im Finanzamt bekannt sind? Droht ansonsten der Vorwurf einer Steuerhinterziehung? Höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu fehlt erstaunlicherweise – noch. Eine beim Bundesfinanzhof eingereichte Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Münster könnte demnächst für Klarheit sorgen. Die Finanzrichter aus Münster (Aktenzeichen: 4 K 135/19; (Link zur Entscheidung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/4_K_135_19_E_Urteil_20220624.html) hatten zuletzt entschieden, dass eine […]