Minoggio
Grezesch
Bachmann

Zur Vermeidung von Strafverfolgung erklären, was das Finanzamt schon weiß?

Muss ich Einkünfte erklären, die im Finanzamt bekannt sind? Droht ansonsten der Vorwurf einer Steuerhinterziehung? Höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu fehlt erstaunlicherweise – noch. Eine beim Bundesfinanzhof eingereichte Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Münster könnte demnächst für Klarheit sorgen. Die Finanzrichter aus Münster (Aktenzeichen: 4 K 135/19; (Link zur Entscheidung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/4_K_135_19_E_Urteil_20220624.html) hatten zuletzt entschieden, dass eine […]