Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt für die Praxis: Keine Nebensächlichkeit – strafrechtliche Nebenfolgen beachten!
Als Verteidiger sollte man seinen Blick neben dem eigentlichen Strafverfahren auch immer auf die möglichen Nebenfolgen als außerstrafrechtliche Konsequenzen richten. Belastender als die eigentliche Strafe Beispielhaft deutlich wird das anhand eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 30.05.2022, Az. 4 ZB 21.2660. Ein Strafgericht verurteilte den Kläger – einen Gewerbetreibenden – wegen einer Steuerhinterziehung zu […]