Steuerliche Leichtfertigkeit als Bußgeldvorwurf mit verlängerter Steuerfestsetzungsfrist – BFH erteilt generalisierender Betrachtungsweise zulasten des Steuerpflichtigen eine Absage
Die Auslegung des Begriffs „Leichtfertigkeit“ entscheidet darüber, ob sich die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist für Steueransprüche wegen des Vorliegens einer leichtfertigen Steuerverkürzung des Steuerpflichtigen um ein Jahr verlängert hat und eine Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung im fünften Jahr deshalb noch möglich war. Der 2. Senat des Bundesfinanzhofs begrenzt nun den subjektiven Leichtfertigkeitsbegriff für die Bestimmung der […]