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UPDATE zu steuerpflichtigen Kryptogewinnen: Finanzverwaltung ermittelt bundesweit, strafbefreiende Selbstanzeige derzeit noch möglich

Im Beitrag aus März 2023 hatten wir uns mit dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.02.2023, Az. IX R 3/22, zur Besteuerung von Kryptogewinnen auseinandergesetzt: Gewinne aus Kauf/Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Einkommensteuer. Die Finanzverwaltung NRW hat in Reaktion auf das BFH-Urteil Sammelauskunftsersuchen an Kryptohandelsplattformen gestellt, um Nutzerdaten zu erhalten. Die Informationen werden bundesweit an […]