Compliance & Internal Investigations
Compliance ist entscheidend, wenn es um das Erkennen von Risiken und die Prävention von Straftaten im Unternehmen geht.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Compliance-Ziel zur bestmöglichen Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien. Ziel ist neben der Aufdeckung vor allem die Verhinderung aller illegalen und illegitimen Handlungen von Führungskräften und Mitarbeitern, Vertretern und Beauftragten sowie – soweit erforderlich und angemessen – auch von Geschäftspartnern.
Unternehmensbezogene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können durch eine erfolgreiche Criminal Compliance erschwert, bestenfalls sogar verhindert werden. Dies kann z.B. in Form eines effizienten Compliance-Management-Systems und/oder der Installation von Compliance-Beauftragten geschehen.
Darüber hinaus erarbeiten wir interne Richtlinien für Unternehmen und Mitarbeiter, entwickeln individuelle Kontrollsysteme oder führen Inhouse-Schulungen durch, um die Mitarbeiter des Unternehmens für mögliche Risiken zu sensibilisieren.
Fehler sind menschlich und passieren, auch in der Steuerabteilung eines Unternehmens. Mit transparenten Prozessen, klaren Aufgabenverteilungen, dem Vier-Augen-Prinzip und regelmäßigen Kontrollen lassen sich allerdings die Risiken minimieren, dass es zu gravierenden Fehlern kommt.
In zahlreichen Unternehmen gehört ein Tax-Compliance-Management System („Tax CMS“) heute bereits zum Standard. Wo dies nicht der Fall ist – sei es aufgrund fehlender Ressourcen oder weil die Größe des Unternehmens überschaubar ist –, sollten sich Unternehmensverantwortliche gleichwohl mit möglichen Steuerrisiken befassen und Schwachstellen in der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten identifizieren und schnellstens beheben.
Der Nachweis eines Tax CMS ist nicht zuletzt ein gewichtiges Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit bei unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärungen. Das hat das Bundesfinanzministerium bereits in 2016 in seinem Anwendungserlass zu § 153 AO klar gestellt (vgl. BMF-Schreiben vom 23.06.2016, BStBl 2016 I S. 490, Rz 2.6).
Als auf das Steuerstrafrecht ausgerichtete Spezialkanzlei bietet Minoggio Grezesch Bachmann Ihnen all das Know-how, das es braucht, um steuerliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für Unternehmensangehörige und das Unternehmen selbst soweit wie möglich zu minimieren.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und ggf. Ihrem Steuerberater entwickeln wir ein speziell auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Tax CMS. Wir analysieren die Steuerrisiken und weisen Sie auf Schwachstellen in Ihren Prozessen hin. Indem wir effiziente, maßgeschneiderte Tax-Compliance-Maßnahmen implementieren, schaffen wir die Basis dafür, dass Ihre Beschäftigten und Sie sich künftig steuerlich korrekt verhalten. So können wir das Risiko von Verstößen gegen Steuergesetze und -vorschriften auf ein Minimum reduzieren.
Geeignete Tax-Compliance-Maßnahmen können sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen. Der weitreichendste Schritt ist die Implementierung eines individuellen und umfassenden Tax CMS. Aber auch die Erstellung interner Steuerrichtlinien und Checklisten für steuerliche Unternehmensstandards, eine sorgfältige Verfahrens- und Prozessdokumentation oder die Einrichtung innerbetrieblicher Kontrollsysteme zur Erfüllung steuerlicher Pflichten können bereits entscheidende Fortschritte bei der Prävention von steuerlichem Fehlverhalten bringen.
Gerne führen wir auch in Ihrem Unternehmen Schulungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch, um sie für steuerliche Risiken zu sensibilisieren, Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden.
In einem Unternehmen oder Verband kann es zu Hinweisen auf Missstände kommen, oft zunächst nur als unbewiesenes Gerücht, manchmal durch ernstzunehmende Hinweisgeber, teilweise durch geständige Mitarbeiter. Die Unternehmensleitung muss dann das interne Fehlverhalten schnellstmöglich aufklären und gegebenenfalls eingreifen. Für die Zukunft müssen derartige Verstöße unterbunden werden. Auch behördliche (Ermittlungs-)Verfahren können Anlass zu internen Sachverhaltserhebungen geben.
Diese interne Sachverhaltsaufklärung ist in Zeiten von Corporate Governance und verschärften Compliance-Regeln ureigenste Aufgabe der Unternehmensleitung. Das alte „Anzeige erstatten, abwarten, nach strafrechtlicher Verurteilung rausschmeißen“ gilt längst nicht mehr.
Die überwiegende Zahl der Unternehmen ist nicht in der Lage, umfangreiche interne Untersuchungen mit eigenen Ressourcen durchzuführen. In den meisten Fällen ist dies auch nicht ratsam, da die eigenen Unternehmensangehörigen bei aller Professionalität oft nicht über die notwendige Distanz verfügen und keine neutrale Aufklärung des Sachverhalts erfolgt.
Zudem darf der Schaden, der durch interne Sachverhaltsaufklärungen entsteht – z.B. durch Verdächtigungen von Mitarbeitern, Gerüchte über kriminelle Handlungen im Unternehmen, die bis zu den Kunden durchdringen – keinesfalls größer sein als der Schaden, der aufgedeckt werden kann. Missstände müssen konsequent, aber möglichst diskret aufgedeckt werden.
Die erfolgreiche Durchführung einer Internal Investigation erfordert forensische Erfahrung, z.B. bei der Befragung von Zeugen und der IT-unterstützten Auswertung von Daten und Dokumenten. Gefragt sind kriminalistisches Gespür, Erfahrung im Umgang mit Unternehmen und Mitarbeitern und fundierte Kenntnisse des rechtlichen Rahmens.
Minoggio Grezesch Bachmann verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung und Koordinierung von internen Untersuchungen. Wir sichten interne Daten und Unterlagen, befragen Unternehmensangehörige und externe Personen wie bspw. Geschäftspartner im Auftrag des Arbeitgebers und sind Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden, wenn parallel bereits behördliche Ermittlungen laufen. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk, falls ergänzende Expertise im Verlauf der Ermittlungen erforderlich wird.