Minoggio
Grezesch
Bachmann

Arrest und Vermögens­abschöpfung

Die Vermögens­abschöpfung erfolgt oftmals lange vor dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.

Die Vermögensabschöpfung spielt in Wirtschaftsstrafverfahren eine immer größere Rolle. Verbrechen soll sich nicht lohnen, dem Täter soll ein persönlicher Vermögenszufluss wieder entzogen werden. Das ist rechtsstaatlich nachvollziehbar. Das Problem liegt darin, dass die Vermögensabschöpfung in vielen Fällen lange vor rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens erfolgen kann. Der Beschuldigte kann dann nicht mehr über sein Vermögen verfügen, obwohl noch gar nicht feststeht, dass er es unrechtmäßig erworben hat.

Häufig erfolgt die Vermögensabschöpfung auf bloßen Verdacht hin, manchmal bei viel zu dünner Verdachtslage. Bereits im Ermittlungsverfahren kann die Ermittlungsbehörde durch eine Vermögensarrestverfügung den entsprechenden Wertersatz einziehen. Letzteres wird in der Praxis auch regelmäßig angewandt und führt in der Vollstreckung insbesondere durch Kontenpfändungen zu gravierenden Folgen für Privatpersonen und funktionierende Unternehmen. Insbesondere Unternehmen verlieren durch diese Maßnahmen schlagartig ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Im schlimmsten Fall können Gehälter und fällige Steuern plötzlich nicht mehr gezahlt sowie Kredite nicht mehr bedient werden.

Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, denen eine Vermögensabschöpfung droht oder bei denen eine solche bereits erfolgt ist. Wir wirken auf eine Milderung der Vollstreckungsfolgen hin und suchen für unsere Mandanten kurzfristig das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, um eine Vermögensabschöpfung zu verhindern oder die Folgen bereits vollzogener Zwangsmaßnahmen zu minimieren. Im Rechtsmittelverfahren setzen wir uns für die Aufhebung oder Herabsetzung der Vermögensabschöpfung ein.

Bei der Abwehr von Vermögensabschöpfungen kommt unseren Mandanten insbesondere zugute, dass wir nicht nur über die notwendige wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Kompetenz verfügen. Vielmehr sind wir ebenso erfahren im Umgang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten gegenüber Zivilbehörden und Zivilgerichten. Wir behalten die ständigen Gesetzesverschärfungen im Bereich der Vermögensabschöpfung ständig im Blick und verteidigen Sie stets in Kenntnis der aktuellen Rechtslage und Entwicklungen in der Rechtsprechung. Dafür bilden wir uns ständig fort.

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