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Streitige Sozialversicherungsprüfung und Sozialgerichtsverfahren

Streitige Sozialversicherungsprüfungen und Sozialgerichtsverfahren

Sozialversicherungsprüfungen finden im Unternehmen kontinuierlich statt, im Normalfall leise und ohne besondere Auswirkungen, online oder im Büro des Steuerberaters, ohne uns.

Manchmal treten Differenzen und Verschärfungen auf. Es wird etwa infrage gestellt, ob es sich bei den Subunternehmern der Spedition nicht um Arbeitnehmer handelt und über Jahre Sozialversicherungsbeiträge zu Unrecht unbezahlt gelassen worden sind. Es droht ein Strafverfahren, § 266 a Strafgesetzbuch. Es drohen nach dem Sozialgesetzbuch „hochgeschleuste“ Sozialversicherungsnachforderungen weitaus höher als bei sofortiger Anmeldung, ferner massive Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr. Manchmal wird die ruhige Sozialversicherungsprüfung auch ersetzt durch eine plötzliche Vor-Ort-Prüfung oder eine Durchsuchung in einem sogar strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Zollbehörde in Gestalt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

In derartigen Fällen treten wir hinzu – ganz ähnlich wie im Steuerstrafverfahren – jetzt im streitigen Sozialversicherungsverfahren und im Sozialversicherungsstrafverfahren. Auch hier gilt es, die sozialversicherungsrechtliche Position objektiv zu überprüfen, möglicherweise frühere Auffassungen zu korrigieren oder sich im Gegenteil nicht durch die Einleitung eines Sozialversicherungsstrafverfahrens dazu bringen zu lassen, belastbare Sozialversicherungspositionen unter dem Druck eines Strafverfahrens aufzugeben.

Oftmals lassen sich tragfähige Kompromisslösungen durchsetzen. Wo das nicht gelingt, folgt die Vertretung vor dem Sozialgericht. Auch hier bringen wir in der Regel gemeinsam mit dem begleitenden Steuerberater unsere anwaltliche Erfahrung in Prozessführung ein, bei der Fertigung von Schriftsätzen, im Rahmen von Beweisaufnahmen und bei allen verfahrensrechtlichen Erfordernissen. Westermann, Wehn und Bischoff verantworten seit vielen Jahren derartige Verfahren.