Strafanzeigen
Wer von strafbarem Verhalten bedroht wird, kann Strafanzeigen und Strafanträge veranlassen. Aber eine erfolgreiche Strafanzeige bedeutet in der Praxis viel mehr. Strafverfolgungsinteresse und Strafverfolgungsintensität sind innerhalb der Bundesrepublik, sogar innerhalb von Bundesländern höchst unterschiedlich ausgeprägt.
Das überall richtige Vorgehen gibt es nicht. Eine Strafanzeige muss den Blick des Geschädigten verlassen und auf den Blick des Strafverfolgers Rücksicht nehmen, eben der Staatsanwältin, des Steuerfahnders oder der Zollbeamtin. Das gelingt nur bei Erfahrung in den praktischen Abläufen und mit Kenntnissen von den formalen und faktischen Zuständigkeiten.
Berücksichtigt die Strafanzeige diese Mechanismen, hat sie eine weitaus höhere Erfolgswahrscheinlichkeit. Sie kann eine völlig legitime und zwingend gebotene Waffe in einer wirtschaftsstrafrechtlichen Auseinandersetzung darstellen. Sie kann Unrecht gegen das eigene Unternehmen wirksam stoppen und Schäden entscheidend wieder gutmachen.
Minoggio berät und vertritt seit mehreren Jahrzehnten in derartigen Komplexlagen, in Umfangverfahren mit Hillejan oder Anke im Team. Wehn und Bischoff übernehmen ebenfalls Beratungen im Zusammenhang mit Strafanzeigen. Die Arbeit ist dabei ausgerichtet auf die enge Abstimmung mit den übrigen Beratern, auf interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Verfolgung des Gesamtzieles. Dabei helfen Minoggio die Jahre Berufserfahrung als singular am Oberlandesgericht zugelassener Rechtsanwalt ebenso wie Jahre der Berufstätigkeit als Rechtsanwalt im Geschäftsbankenbereich.