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Einspruch gegen den Steuerbescheid

Der Einspruch ist der einzige statthafte Rechtsbehelf, um sich gegen die Steuerfestsetzung zu wenden.

Hat die Finanzbehörde einen Steuerbescheid erlassen, ist der Einspruch der einzige statthafte Rechtsbehelf, um sich gegen die Steuerfestsetzung zu wenden. Die Praxis zeigt, dass es bei Unklarheiten und Zweifeln an der Richtigkeit des Steuerbescheides ratsam und lohnend ist, den Weg eines Einspruchsverfahrens zu beschreiten und damit die Finanzbehörde zur Selbstkontrolle ihrer Entscheidung aufzufordern.

Der Gesetzgeber hat für das Einspruchsverfahren dabei ein besonderes förmliches Verfahren vorgegeben, das in der Abgabenordnung abschließend geregelt ist. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen daher bereits von der Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensvorschriften ab, beispielsweise der Wahrung der einmonatigen Einspruchsfrist sowie der Formvorschriften. Auch die korrekte Formulierung des Einspruchs gegen den Steuerbescheid spielt eine wesentliche Rolle, um eine effektive und vollumfängliche Rechtsverfolgung sicherzustellen.

Unsere Steuerrechtsexperten sind mit dem Einspruchsverfahren bestens vertraut. Wir sorgen für einen form- und fristgerechten Einspruch gegen den Steuerbescheid. Und wir verbinden diesen bei Bedarf mit einem gesonderten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, um auch die gleichwohl fortbestehende Zahlungsverpflichtung für die Dauer des Einspruchsverfahrens zu suspendieren. Damit einhergehend fordern wir regelmäßig auch die Offenlegung der Besteuerungsunterlagen gegenüber der Finanzverwaltung ein, um zum Beispiel Beweismittel, Bewertungsunterlagen, Berechnungsgrundlagen oder Gutachten sichten zu können.

Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden, beantragen wir – unterstützend zum generell auf Schriftlichkeit ausgelegten Einspruchsverfahren – eine Erörterung des Sach- und Rechtsstands. Ziel ist es, die strittige Sach- oder Rechtsfrage in einem persönlichen Gespräch mit der Finanzverwaltung einvernehmlich zu klären oder zumindest eine für alle Beteiligten akzeptable Verständigung herbeizuführen.

Wichtig zu wissen: Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid führt immer automatisch dazu, dass die Steuersache insgesamt aufgerollt wird, die Finanzbehörde somit den Fall in vollem Umfang neu prüft. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid birgt daher immer zugleich das Risiko, dass der angefochtene Steuerbescheid im Ergebnis zu Ungunsten des Einspruchsführers geändert wird, also eine höhere Steuer als vor dem Einspruchsverfahren festgesetzt wird. Eine solche „verbösernde Entscheidung“ der Finanzbehörde gilt es verfahrenstaktisch zu vermeiden.