Minoggio
Grezesch
Bachmann

Steuerliche Rechtsbehelfsverfahren

Mit der Klage vor dem Finanzgericht lässt sich eine ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde überprüfen.

Manchmal sind die Standpunkte der Finanzverwaltung und des Steuerpflichtigen unvereinbar. Dann hilft nur noch die Anrufung des Finanzgerichts als neutrale Entscheidungsinstanz.

Hat ein behördliches Einspruchsverfahren nicht den gewünschten Erfolg gebracht – sei es, weil die Finanzbehörde weiterhin von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder weil sie sich der im Einspruchsverfahren vorgetragenen Auffassung des Steuerpflichtigen nicht anzuschließen vermag – besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Finanzgericht zu erheben und die ablehnende Entscheidung (Einspruchsentscheidung) gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Anwälte von Minoggio Grezesch Bachmann führen regelmäßig finanzgerichtliche Verfahren im gesamten Bundesgebiet. Wir begleiten den Steuerstreit durch die Instanzen bis hin zur Nichtzulassungsbeschwerde und Revision zum Bundesfinanzhof.
Die Prozessvertretung erfolgt in der Regel in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern der Mandanten, die mit den Einzelheiten der anzugreifenden Einspruchsentscheidung und dem zugrunde liegenden steuerlichen Sachverhalt vertraut sind.

Im Vorgriff auf die Begründung einer Klage ist es dabei stets ratsam, von dem (erstmals) im finanzgerichtlichen Verfahren gesetzlich eingeräumten Recht auf Akteneinsicht Gebrauch zu machen. So lassen sich zunächst umfassende Kenntnisse über den Akteninhalt der Finanzbehörde verschaffen und wertvolle Informationen für die Rechtsverfolgung gewinnen. Erst auf Basis der durch diese Akteneinsicht hergestellten „prozessualen Waffengleichheit“ kann ein Klageverfahren sachgerecht geführt werden.

Im Laufe des Verfahrens stellen wir die sachdienlichen Beweisanträge, begleiten Zeugenvernehmungen und bereiten darauf vor und kümmern uns um alle sonstigen Beweiserhebungen, um den streitigen Sachverhalt aufzuklären. Die geübte Prozesspraxis zeigt, dass sich durch gezielte Beweisantritte maßgeblich Einfluss nehmen lässt auf den Ausgang des Klageverfahrens zu Gunsten des Mandanten