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Finanzamt schaut bei Onlineverkäufen jetzt genau hin – das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“

Seit Anfang 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen wie eBay, Amazon und Airbnb, Daten zu den wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Nutzer an die Steuerbehörden zu melden. Dies betrifft sowohl gewerbliche Nutzer als auch Privatverkäufer. Ziel ist es, unversteuerte Einnahmen über diese Plattformen aufzudecken.

Für Gelegenheitsverkäufer gilt eine Ausnahme: Eine Meldepflicht besteht nur, wenn innerhalb eines Jahres mehr als 30 Transaktionen durchgeführt oder mehr als 2.000 Euro Umsatz erzielt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG).

Übersteigen die Verkäufe diese Grenzen, müssen die Plattformen einmal jährlich Daten wie den Gesamtumsatz und die Anzahl der Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln (§ 13 PStTG).

Privatverkäufe sind nicht immer steuerfrei. Gewinne aus Verkäufen sind nur dann steuerfrei, wenn die sogenannte Spekulationsfrist von i.d.R. einem Jahr (laut § 23 EStG) abgelaufen ist. Ausnahmen gelten für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie Kleidung. Verkäufe mit Gewinnen, wie z. B. der Verkauf einer Uhr mit Gewinn, sind steuerpflichtig. Die Freigrenze für solche Gewinne liegt 2024 bei 1.000 Euro.

Das PStTG kann ungemeldete Verkäufe aufdecken, was zu Steuerstrafverfahren führen kann. Der Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit geschaffen, selbst bei schwersten Steuerstraftaten mit Millionenschäden durch eine Selbstanzeige straffrei zu bleiben. Hier wurden in den letzten Jahren die inhaltlichen Anforderungen verschärft. Es ist daher dringend anzuraten, sich bei der Erstellung einer Selbstanzeige fachkundigen Rat einzuholen.