Minoggio
Grezesch
Bachmann

Steuerstrafrecht

Steuerstrafverfahren können die bürgerliche und wirtschaftliche Existenz des Einzelnen bedrohen.

In einem Steuerstrafverfahren wirft die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen oder den Verantwortlichen eines Unternehmens vor, vorsätzlich Steuern hinterzogen zu haben. Damit tritt neben das Besteuerungsverfahren ein Strafverfahren. Plötzlich geht es nicht mehr nur um eine Steuernachforderung, sondern um eine individuelle Bestrafung.

Manchmal ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nicht viel mehr als ein Säbelrasseln des Fiskus, damit – steuerlich begründete – Positionen aufgegeben werden. Nicht selten bedroht ein Steuerstrafverfahren aber auch die bürgerliche oder wirtschaftliche Existenz und es stehen neben der Steuernachzahlung nebst Zinsen eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall der Entzug der persönlichen Freiheit im Raum.

Erschwert wird die Situation regelmäßig dadurch, dass trotz der für den Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung bereits in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens Maßnahmen ergriffen werden, deren Folgen nur mit großen Anstrengungen ganz oder zum Teil beseitigt werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf der Grundlage steuerlicher oder strafrechtlicher Arrestbeschlüsse unmittelbar auf das Vermögen des Beschuldigten zugegriffen wird, Konten gepfändet und Sicherungshypotheken eingetragen werden. Aber auch Reputationsschäden können beispielsweise schon durch das bloße Bekanntwerden von Durchsuchungsmaßnahmen entstehen.

Im Steuerstrafverfahren prallen zwei an sich unvereinbare Rechtsgebiete aufeinander: Die Abgabenordnung, die dem Steuerbürger zum Teil weitreichende Mitwirkungspflichten auferlegt, und das Strafrecht, das einerseits rechtsstaatliche Schutzgarantien gewährleistet – niemand muss sich selbst belasten -, andererseits die Androhung von Strafe vorsieht. Der Steuerberater reicht in diesem strategischen Spannungsfeld nicht mehr aus, der Strafverteidiger allein aber auch nicht.

Minoggio Grezesch Bachmann schlägt die Brücke zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind mit dem materiellen Steuerrecht in einer Tiefe vertraut, wie Sie es von langjährig erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern erwarten dürfen. Gleichzeitig kennen sie das Straf- und Strafprozessrecht und haben ihre Verteidigungskompetenz in zahlreichen Verfahren und Hauptverhandlungen unter Beweis gestellt.

Unberechtigte strafrechtliche Vorwürfe räumen wir für Sie aus. Unverhältnismäßigen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden treten wir für Sie entschieden entgegen. Dabei kommt Ihnen zugute, dass wir wissen, wie Staatsanwaltschaften und Strafgerichte mit Steuerstraftaten umgehen und wie die formellen und materiellen Entscheidungskompetenzen bei den verschiedenen Finanz- und Zollbehörden verteilt sind.

Leistungen im Überblick