Steuerfahndungsprüfung
Steht die Steuerfahndung vor der Tür, ist sofortiges Handeln gefragt.
Eine Steuerfahndungsprüfung kann verschiedene Auslöser haben. Erfahrungsgemäß ruft meistens eine Betriebsprüfung die Steuerfahndung auf den Plan. Aber auch behördenübergreifende „Kontrollmitteilungen“ oder anonyme Anzeigen Dritter gegenüber den Ermittlungsbehörden können Anlass zu einer Steuerfahndungsprüfung geben. Nicht zuletzt decken auch Medien und Whistleblower im weitesten Sinne immer wieder Steuerhinterziehungen im größeren Stil auf.
Das Risiko für Unternehmer wie auch für vermögende Privatpersonen, Ziel einer Steuerfahndungsprüfung zu werden, ist im Laufe der Jahre gestiegen. Die Fahnder gehen nach strengeren Regeln vor und in den Fällen, in denen klare Verstöße gegen steuerliche Erklärungspflichten festgestellt werden, lässt sich ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren kaum noch vermeiden.
Minoggio Grezesch Bachmann begleiten regelmäßig Mandanten bei Steuerfahndungsprüfungen. Die Betroffenen selbst oder ihre steuerlichen Berater wenden sich an uns, um eine fachkundige Einschätzung der Sachlage zu erhalten und zudem eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unsere Aufgabe ist es, die oft emotional aufgeladene Situation zu beruhigen, die Beschuldigten „aus dem Spiel“ zu nehmen und die Kommunikation mit der Steuerfahndung zu führen.
Steht die Steuerfahndung vor der Tür, ist sofortiges Handeln gefragt. Was für die Betroffenen aus heiterem Himmel kommt, haben die Fahnder meist akribisch vorbereitet. Wir sind daher für unsere Mandanten sofort zur Stelle und sorgen dafür, dass in einer Durchsuchungssituation nur die Unterlagen herausgeben werden, die herauszugeben sind, gleichwohl aber den Eindruck eines kooperativen Verhaltens zu vermitteln.