Strafrecht & Strafverteididung
Strafverteidigung in gewichtigen Verfahren gehört in die Hände von spezialisierten Anwälten.
Dem Staat stehen bei der Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen Bürger oder eine Bürgerin starke Machtmittel zur Verfügung. Haus- und Geschäftsdurchsuchungen können auf bloßen Verdacht hin durchgeführt werden, ebenso Telefon- und Onlineüberwachungen oder Kontenpfändungen.
Trotz Unschuldsvermutung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, manchmal für Wochen, oft für viele Monate. Die bürgerliche Existenz wird massiv beeinträchtigt und es besteht die Gefahr einer Vorverurteilung nicht nur im eigenen sozialen Umfeld oder in der Öffentlichkeit, sondern auch im Strafverfahren selbst.
Die Strafverteidigung in bedeutenden Verfahren gehört in die Hände von spezialisierten Anwälten. Nur eine konsequente Verteidigung mit langjähriger Erfahrung und Fortbildung kann der Unschuldsvermutung und den verfassungsrechtlichen Garantien des Bürgers Geltung verschaffen.
Bei Minoggio Grezesch Bachmann finden Sie Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Ihre Interessen mit dem nötigen Fachwissen und Durchsetzungsvermögen, aber auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen für die Ausnahmesituation, in der Sie sich als Beschuldigter oder Angeklagter befinden, vertreten.
Im Notfall sind wir 24 Stunden für Sie erreichbar. Wir verteidigen Sie in der Untersuchungshaft, begleiten Sie bei Vernehmungen durch die polizeilichen Ermittler und verteidigen Sie schließlich in der Hauptverhandlung.
Werden Sie als Zeuge vernommen, stehen wir Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite und achten insbesondere darauf, dass Sie sich nicht durch unbedachte Aussagen selbst belasten.
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