Minoggio
Grezesch
Bachmann

Strafrecht im Gesellschafterstreit

Zivilrechtliche Auseinandersetzungen weiten sich bisweilen zu einer Strafanzeige aus.

Innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe kommt es mitunter zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den Verantwortlichen. Unliebsame Geschäftsführer werden fristlos entlassen und angezeigt, Gesellschafter ausgeschlossen, Vorstände abberufen. Dabei wird nicht nur mit harten Bandagen gekämpft, sondern im Einzelfall auch alles andere als fair. Wenn der Verdacht besteht, dass entlastende Unterlagen verschwinden oder gefälscht werden und unwahre Behauptungen über die Betroffenen aufgestellt werden, weitet sich die vormals zivilrechtliche Auseinandersetzung zu einer Strafanzeige aus.

In solchen Fällen bieten wir unseren Mandanten strafrechtlichen Flankenschutz: Wir wehren unberechtigte Strafanzeigen ab und schalten bei versuchtem Prozessbetrug konsequent die Strafverfolgungsbehörden ein. Über verschiedene Verfahren und Ermittlungen im In- und Ausland hinweg gleichen wir Beweisergebnisse ab, sichern und bewerten Aussagen der Beteiligten, protokollieren Widersprüche und Wendungen in der Sachverhaltsaufklärung. Wir recherchieren selbst und beauftragen bei Bedarf sachverständige Dritte mit Ermittlungen. So stellen wir mit fairen, aber entschiedenen Maßnahmen sicher, dass die von uns betreute Partei ihre Rechtspositionen nicht durch unredliche Verfahrensführung verliert.