Minoggio
Grezesch
Bachmann

Internal Investigations

Umfangreiche interne Untersuchungen lassen sich in den meisten Unternehmen nicht mit eigenen Ressourcen durchführen.

In einem Unternehmen oder Verband kann es zu Hinweisen auf Missstände kommen, oft zunächst nur als unbewiesenes Gerücht, manchmal durch ernstzunehmende Hinweisgeber, teilweise durch geständige Mitarbeiter. Die Unternehmensleitung muss dann das interne Fehlverhalten schnellstmöglich aufklären und gegebenenfalls eingreifen. Für die Zukunft müssen derartige Verstöße unterbunden werden. Auch behördliche (Ermittlungs-)Verfahren können Anlass zu internen Sachverhaltserhebungen geben. Diese interne Sachverhaltsaufklärung ist in Zeiten von Corporate Governance und verschärften Compliance-Regeln ureigenste Aufgabe der Unternehmensleitung. Das alte „Anzeige erstatten, abwarten, nach strafrechtlicher Verurteilung rausschmeißen“ gilt längst nicht mehr.

Die überwiegende Zahl der Unternehmen ist nicht in der Lage, umfangreiche interne Untersuchungen mit eigenen Ressourcen durchzuführen. In den meisten Fällen ist dies auch nicht ratsam, da die eigenen Unternehmensangehörigen bei aller Professionalität oft nicht über die notwendige Distanz verfügen und keine neutrale Aufklärung des Sachverhalts erfolgt.

Zudem darf der Schaden, der durch interne Sachverhaltsaufklärungen entsteht – z.B. durch Verdächtigungen von Mitarbeitern, Gerüchte über kriminelle Handlungen im Unternehmen, die bis zu den Kunden durchdringen – keinesfalls größer sein als der Schaden, der aufgedeckt werden kann. Missstände müssen konsequent, aber möglichst diskret aufgedeckt werden.

Die erfolgreiche Durchführung einer Internal Investigation erfordert forensische Erfahrung, z.B. bei der Befragung von Zeugen und der IT-unterstützten Auswertung von Daten und Dokumenten. Gefragt sind kriminalistisches Gespür, Erfahrung im Umgang mit Unternehmen und Mitarbeitern und fundierte Kenntnisse des rechtlichen Rahmens.

Minoggio Grezesch Bachmann verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung und Koordinierung von internen Untersuchungen. Wir sichten interne Daten und Unterlagen, befragen Unternehmensangehörige und externe Personen wie bspw. Geschäftspartner im Auftrag des Arbeitgebers und sind Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden, wenn parallel bereits behördliche Ermittlungen laufen. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk, falls ergänzende Expertise im Verlauf der Ermittlungen erforderlich wird.