Minoggio
Grezesch
Bachmann

Vermögensabschöpfung

In Wirtschaftsstrafverfahren und in gewichtigen Strafverfahren kommt der Vermögensabschöpfung immer größere Bedeutung zu. Straftaten sollen sich nicht lohnen, dem Straftäter sollen seine Gewinne weggenommen werden. Das ist verstehbar, aber: Die Praxis sieht anders aus. Ein Großteil der Vermögensabschöpfung findet bereits weit vor dem Abschluss des Strafverfahrens statt, auf bloßer Verdachtsgrundlage, manchmal bei viel zu dünner Verdachtslage. Gehälter und Löhne können plötzlich nicht mehr ausgezahlt, Haus- und Geschäftskredite nicht mehr bedient werden. Formelhaft wird lediglich der Sozialhilfesatz zum Überleben gewährt, der über allem staatlichen Handeln stehende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist oftmals nicht mehr erkennbar.

Verteidigung muss das wiederherstellen, Verteidigung muss kämpfen darum, dass widerlegbare Verdachtsmomente sofort widerlegt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden die Gefahr wirtschaftlicher Schäden auf unsicherer Tatsachengrundlage berücksichtigen. Gefragt ist in der Praxis oftmals nicht sofortige Rechtsmittelseeligkeit, sondern schnelles Verhandeln gegenüber der anordnenden Behörde, schnelle Beibringung von Entlastungsmaterial.

Wehn und Bischoff befassen sich seit Jahren und mit Blick auf die kontinuierlichen Gesetzesverschärfungen in diesem Bereich mit dem Thema, vertreten dabei Wirtschaftsunternehmen, Verbände sowie Bürger und Bürgerinnen.

Zu Gute kommt uns bei der Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung im Besonderen, dass wir auf strafrechtliche, wirtschaftsstrafrechtliche und steuerstrafrechtliche Problemstellungen ausgerichtet sind – aber zum Kernbereich unserer Tätigkeiten gehört, diese strafrechtlichen Sachverhalte auch gegenüber Zivilbehörden oder Zivilgerichten zu bearbeiten.