Steuerstrafverfahren
Im Steuerstrafverfahren beschuldigt die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen oder Verantwortliche eines Unternehmens, Steuern bewusst hinterzogen zu haben. Neben das Besteuerungsverfahren tritt ein Strafverfahren. Es geht plötzlich nicht nur um eine Steuernachforderung, sondern um individuelle Bestrafung.
Das Steuerstrafverfahren stellt im einen Fall ein bloßes Säbelrasseln des Fiskus dar, weil steuerlich berechtigte Positionen aufgegeben werden sollen, im anderen Fall eine Bedrohung der bürgerlichen Existenz und der persönlichen Freiheit.
Zwei unvereinbare Rechtsgebiete prallen aufeinander: Die steuerliche Abgabenordnung mit den Mitwirkungspflichten des Steuerbürgers und das Strafverfahren mit den rechtsstaatlichen Schutzgarantien, aber auch mit der Strafdrohung. Der steuerliche Berater ist jetzt nicht mehr genug, der Strafverteidiger allein ist ebenfalls nicht genug.
Verteidigen gegen unberechtigte Strafvorwürfe, oftmals auch gegen unverhältnismäßiges Vorgehen kann nur eine Vertretung, die gleichzeitig strafrechtlich und steuerverfahrensrechtlich die richtigen Maßnahmen trifft.
Westermann, Minoggio und Wehn sind Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwälte für Steuerrecht, Bischoff ist in das Präsidium des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe berufen und als Expertin für das steuerliche Verfahrensrecht im Steuerrechtsausschuss dort tätig. Wir wissen, wie Staatsanwaltschaften und Strafgerichte mit Steuervergehen umgehen und wie die förmlichen und faktischen Entscheidungskompetenzen bei den verschiedenen Finanz- und Zollbehörden verteilt sind. Seit vielen Jahren halten wir Lehraufträge im Steuerstrafrecht für Compliance-Manager, Finanzbeamte und Fachhochschulstudenten und veröffentlichen im Steuerstrafrecht.