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UPDATE Hinweisgeberschutzgesetz – Angepasste Version in den Startlöchern

Der Bundesrat hat dem geänderten Gesetz bereits am 12. Mai 2023 zugestimmt. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird das neue Gesetz einen Monat später, also voraussichtlich im kommenden Juni in Kraft treten.

Wir hatten in unserem Beitrag vom 14.02.2023 berichtet, dass der Bundesrat dem ersten Gesetzesentwurf nicht zugestimmt hat. Jetzt hat der Vermittlungsausschuss nachgebessert und am 09.05.2023 eine Einigung erzielt (lesen Sie hier die Pressemitteilung und hier die Beschlussempfehlung).

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die maximale Geldbuße bei Verstößen wird von 100.000 € auf 50.000 € herabgesetzt.
  • Eine Pflicht zur Einrichtung eines Meldesystems für anonyme Hinweise ist vom Tisch. Interne wie externe Meldestellen „sollen“ jetzt nur noch auch anonyme Meldungen bearbeiten.
  • Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird eingeschränkt. Informationen über Verstöße fallen nur dann unter den Schutz des Gesetzes, wenn sie sich auf den tatsächlichen Beschäftigungsgeber des Hinweisgebers oder eine mit diesem in beruflichen Kontakt stehende andere Stelle beziehen.